Wir sind 1.000 Offenbacher Gestalter*innen – Wir schaffen mehr. Leistung. Innovation. Miteinander. Begeisterung.
Vielfältige Aufgaben und Gestaltungsmöglichkeiten in einem starken Team: Die Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe mit ihren Geschäftsfeldern Immobilien, Mobilität, Stadtservice und Veranstaltungen engagiert sich tagtäglich für die Menschen in der Rhein-Main-Region.
Im Geschäftsfeld Immobilien sind wir für das technische, infrastrukturelle und kaufmännische Gebäudemanagement von rund 100 Liegenschaften der Stadt Offenbach zuständig. Übernehmen auch Sie eine wichtige Aufgabe dabei!
Die GBM Service GmbH Offenbach sucht ab sofort in unbefristeter Vollzeitbeschäftigung, einen Spielplatzmitarbeiter (m/w/d).
Durchführung von Spielplatzkontrollen nach der Spielplatznorm DIN EN 1176 an Spiel- und Bolzplätze
Dokumentation der Spielplatzkontrollen in Kontrollsoftware „Punchbyte“
Durchführung von Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten an Spielgeräten und anderen Einrichtungen auf den Spiel- und Bolzplätzen
Wartungsarbeiten an Spielgeräten und sonstigen Einrichtungen nach Herstellervorgaben
Durchführung von Bohrwiderstandsmessungen mit einen Resistographen
abgeschlossene Ausbildung als Schreiner, Tischler, Galabauer oder Schlosser, vorzugsweise mit mehrjähriger Berufserfahrung
Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität
Selbstständige und systematische Arbeitsweise
Erfahrung in Umgang mit Kunden
Führerschein Klasse B
Bereitschaft zur Weiterbildung in Spielplatznorm
Festanstellung in einem öffentlichen und wirtschaftlich stabilen Unternehmen
Umfangreiche Angebote an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Interessante Talent- und Führungskräfte-Entwicklungsprogramme
E-Learning
Rabatte bei externen Partnern
RMV-weites Jobticket
JobRad
Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Bewerber*innen bevorzugt berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Es besteht auch die Möglichkeit die üblichen Bewerbungsunterlagen postalisch einzureichen. Senden Sie bitte nur Kopien ein, da grundsätzlich keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt.